Unter dem Begriff Wertguthaben sind alle im Rahmen der vertraglich vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelung erzielten Guthaben zu verstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Guthaben als Geldguthaben (Geldkonto) oder Zeitguthaben (Zeitkonto) geführt werden.
Als Wertguthaben gelten alle angesparten Arbeitsentgelte sowie alle Arbeitszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit gebunden. Für die im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung gebildeten Wertguthaben wird jedoch die Fälligkeit der Beiträge bis zur Freistellungsphase gestundet.