Die Sterbeübergangszeit – im Volksmund auch Sterbevierteljahr genannt – ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der Ehegatte verstorben ist. Für diese Zeit werden große und kleine Witwen- oder Witwerrente mit dem Rentenartfaktor in Höhe einer Altersrente gezahlt wird.
Auf die Sterbeübergangszeit wird bei verstorbenen Rentenbeziehern durch die Renten-Service der Post ein Vorschuss gezahlt. Allerdings muss wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners dort beantragt werden. Auf die Sterbeübergangszeit wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.