Freiwillige Beiträge können normalerweise nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Das bedeutet, dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2007 bis zum 31.03.2008 gezahlt werden können.
In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, auch für weiter zurückliegende Zeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Solche Nachzahlungsmöglichkeiten bestehen z.B. für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können.
Außerdem gibt es für bestimmte Personengruppen eigene Regelungen.
Weitere Informationen Nachzahlung von Beiträgen.