• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Haupt-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rententipps

Informationsportal für Soziale Altersvorsorge

  • Gesetzliche Rente
    • Altersrente
    • Beitragserstattung
    • Beitragsfreie Zeiten
    • Beitragszeiten
    • Demographischer Wandel
    • Erwerbsminderung
    • Kindererziehung
    • Kontenklärung
    • Renten wegen Todes
    • Rentenberechnung
    • Tipps & Tricks
  • Private Rente
    • Sofortrente
    • Rürup-Rente
    • Riester-Rente
  • Selbstständige
    • Ihre eigene Rente
    • Scheinselbstständigkeit
    • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Lexikon
Startseite » Lexikon » Beitragsnachzahlung

Beitragsnachzahlung

27. Februar 2019 von Redaktion

Freiwillige Beiträge können normalerweise nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Das bedeutet, dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2007 bis zum 31.03.2008 gezahlt werden können.

In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, auch für weiter zurückliegende Zeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Solche Nachzahlungsmöglichkeiten bestehen z.B. für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können.

Außerdem gibt es für bestimmte Personengruppen eigene Regelungen.

Weitere Informationen Nachzahlung von Beiträgen.

Kategorie: Lexikon

Haupt-Sidebar (Primary)

Footer

Weitere Themen

  • Minijobs
  • Grundsicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Betriebliche Altersvorsorge
Dies ist ein Angebot von FINANZCHECK.de.

Impressum | Datenschutz