waren ein Bestandteil der Rentenberechnung in der ehemaligen DDR.
Die Anzahl der Arbeitsjahre und der Durchschnittsverdienst aus dem sogenannten Primärdatenträger beim früheren FDGB bildeten die Grundlage für die zum 01.01.1992 erfolgte Umwertung der Bestandsrenten der ehemaligen DDR in eine anpassungsfähige Rente nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs.